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Satzung der Poltergeister 009 PDF  | Drucken |

letzte Änderung an der Generalversammlung am 23. Januar 2003


1. Kegeltermin

  • immer donnerstags alle 4 Wochen von 20.00 Uhr – 23.00 Uhr 

2. Handy während dem Kegeln

  • Handyverbot am Kegelabend (Ausnahme: Rufbereitschaft, Sonderfälle

3. Ausflug

  • Erstrebenswert ist es, jedes Jahr mindestens 1 Ausflug durchzuführen (nur Clubmitglieder)
  • Einmal im Jahr wird eine eintägige Wanderung im Spätjahr durchgeführt

4. Keglerfest

  • Jedes Jahr ist ein Keglerfest mit Anhang

5. Gebührenkatalog

  • Startgeld für Anwesende €1,00
  • Fehlgeld € 3,00 bei Nichtanwesenheit (einzige Ausnahme Versterbnis)
  • Strafgeld für Zuspätkommen € 1,00
  • Kähner oder 0er € 0,10 außer beim Abräumen
  • verlorenes Spiel € 0,20
  • Neunerregelung: Bei einem 9er müssen alle anwesende Mitglieder € 0,10 bezahlen
  • Polo-Shirt-Regelung: Wer bei einer öffentlichen, vorher angekündigten Aktion das Keglershirt nicht an hat, muss 5 € Strafe bezahlen.

6. Kassenausschüttung

  • Wurde bei der letzten Generalversammlung eingestellt: Einmalige Ausschüttung am Ausflug 2003: 50 € pro Person.

7. Schuhe

  • Während dem Kegeln werden bahnengerechte Schuhe getragen

8. Tafeldienst

  • Tafeldienst immer der Reihe nach. Plan ist im Kassenbuch.

9. Spielführer

  • Bei jedem Kegelabend wechselt sich der Spielführer ab. Er muß angeben, welche Spiele gemacht werden. Plan ist im Kassenbuch.

10. Bahngebühren

  • pro Abend € 18,00. Die Gebühren werden von der Kasse bezahlt.

11. Neuaufnahme

  • Aufnahme von weiteren Mitgliedern nur nach Schriftlicher Antragstellung und Abstimmung aller Clubmitglieder (2/3-Mehrheit notwendig)

12. Austritt eines Mitglieds

  • Wenn ein Poltergeist den Kegelclub verlässt, sind alle aufgelaufenen Kosten zu begleichen. Der Betreffende verliert durch seinen Austritt jedes Stimmrecht, sowie den Anspruch auf seinen Kassenbestandsanteil.

13. Der Schlachtruf

  • Der Schlachtruf wird abwechselnd gebrüllt und lautet wie folgt:

         Vorschreier: Polter
         Alle: Geister
         Vorschreier: Polter
         Alle: Geister
         Vorschreier: Polter
         Alle: Geister
         Alle incl. Vorschreier: 009
      
14. Wahlen

  • Vorstands- und Kassiererwahlen sind alle zwei Jahre durchzuführen, und zwar immer am ersten Kegelabend im Neuen Jahr. Nächste Vorstands- und Kassiererwahl ist voraussichtlich am 27. Januar 2005

15. Satzungsverstoß

  • Verstöße gegen die Satzung werden durch einen oder mehrere Handkantenschläge von unserem Ältestenrat geahndet.