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Satzung der Poltergeister 009 |
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letzte Änderung an der Generalversammlung am 23. Januar 2003
1. Kegeltermin - immer donnerstags alle 4 Wochen von 20.00 Uhr – 23.00 UhrÂ
2. Handy während dem Kegeln - Handyverbot am Kegelabend (Ausnahme: Rufbereitschaft, Sonderfälle
3. Ausflug - Erstrebenswert ist es, jedes Jahr mindestens 1 Ausflug durchzuführen (nur Clubmitglieder)
- Einmal im Jahr wird eine eintägige Wanderung im Spätjahr durchgeführt
4. Keglerfest - Jedes Jahr ist ein Keglerfest mit Anhang
5. Gebührenkatalog - Startgeld für Anwesende €1,00
- Fehlgeld € 3,00 bei Nichtanwesenheit (einzige Ausnahme Versterbnis)
- Strafgeld für Zuspätkommen € 1,00
- Kähner oder 0er € 0,10 außer beim Abräumen
- verlorenes Spiel € 0,20
- Neunerregelung: Bei einem 9er müssen alle anwesende Mitglieder € 0,10 bezahlen
- Polo-Shirt-Regelung: Wer bei einer öffentlichen, vorher angekündigten Aktion das Keglershirt nicht an hat, muss 5 € Strafe bezahlen.
6. Kassenausschüttung - Wurde bei der letzten Generalversammlung eingestellt: Einmalige Ausschüttung am Ausflug 2003: 50 € pro Person.
7. Schuhe - Während dem Kegeln werden bahnengerechte Schuhe getragen
8. Tafeldienst - Tafeldienst immer der Reihe nach. Plan ist im Kassenbuch.
9. Spielführer - Bei jedem Kegelabend wechselt sich der Spielführer ab. Er muß angeben, welche Spiele gemacht werden. Plan ist im Kassenbuch.
10. Bahngebühren - pro Abend € 18,00. Die Gebühren werden von der Kasse bezahlt.
11. Neuaufnahme - Aufnahme von weiteren Mitgliedern nur nach Schriftlicher Antragstellung und Abstimmung aller Clubmitglieder (2/3-Mehrheit notwendig)
12. Austritt eines Mitglieds - Wenn ein Poltergeist den Kegelclub verlässt, sind alle aufgelaufenen Kosten zu begleichen. Der Betreffende verliert durch seinen Austritt jedes Stimmrecht, sowie den Anspruch auf seinen Kassenbestandsanteil.
13. Der Schlachtruf - Der Schlachtruf wird abwechselnd gebrüllt und lautet wie folgt:
      Vorschreier: Polter       Alle: Geister       Vorschreier: Polter       Alle: Geister       Vorschreier: Polter       Alle: Geister       Alle incl. Vorschreier: 009     14. Wahlen - Vorstands- und Kassiererwahlen sind alle zwei Jahre durchzuführen, und zwar immer am ersten Kegelabend im Neuen Jahr. Nächste Vorstands- und Kassiererwahl ist voraussichtlich am 27. Januar 2005
15. Satzungsverstoß - Verstöße gegen die Satzung werden durch einen oder mehrere Handkantenschläge von unserem Ältestenrat geahndet.
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